Auszug aus den Prüfungsregelungen
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(geregelt in den §§9 bis 12 der Ausbildungsordnung) Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff vertraut ist.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses werden Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und besteht aus den Prüfungsbereichen:
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
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